Liebefeld Mitte
dicht / durchmischt / energetisch vorbildlich / autoarm / preisgünstiger Wohnraum
In den letzten Jahren hat sich das Liebefeld rund um den Liebefeldpark dynamisch weiterentwickelt, wobei das Areal rund um die S-Bahnstation stark unternutzt geblieben ist. Als Ankunftsort befindet sich das Areal Liebefeld Mitte an bester Lage im Zentrum des Liebefelds. Aus diesem Grund kommt seiner Aufwertung eine besondere Bedeutung zu.
Im Sinne der angestrebten Siedlungsentwicklung nach innen hat die Gemeinde ein Interesse an einem attraktiven Umsteigeknoten mit einer städtebaulich hochwertigen, dichten und sozial durchmischten Zentrumsüberbauung. Dank der Entwicklung an diesem sehr gut erschlossenen Ort können andernorts intakte Landschaften und Freiräume geschützt werden und bleiben bestehen.
Das beplante Areal erstreckt sich zwischen Bahnareal und Schwarzenburgstrasse, von der Stationsstrasse bis zur Schwarzenburgstrasse 293 (Hochhaus mit Geschäftsstelle UBS).
Kerninhalte
Die Planung gibt den Rahmen für die Entwicklung des Areals vor. Die nachfolgenden Visualisierungen sind denkbare Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb dieses Rahmens, es handelt sich jedoch noch nicht um konkrete Bauprojekte. Eine Illustration der Idee Liebefeld Mitte sehen Sie in der Fassadenansicht.
Hochhaus
Entlang der Schwarzenburgstrasse sollen unterschiedlich gestaltete und unterschiedlich hohe Gebäude entstehen, die städtebaulich eine Einheit bilden. Dabei folgt die Höhenentwicklung der Gebäudereihe einer exponentiell steigenden Kurve mit einem Hochhaus an seinem höchsten Punkt.
Das Hochhaus soll im Bereich der heutigen S-Bahn-Haltestelle zu liegen kommen, wobei der exakte Standort und die exakte Höhe zum jetzigen Planungsstand noch nicht definiert sind. Die Planung gibt als Standort lediglich das nördliche Ende der Gebäudereihe und eine maximale Höhe von 85 m als Rahmen für die künftige Entwicklung vor.
Standort und Höhe werden im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs entwickelt und anschliessend grundeigentümerverbindlich festgelegt. Die Gemeinde wird diesen Ideenwettbewerb jedoch erst nach einem positiven Volksentscheid zur vorliegenden Planung Liebefeld Mitte durchführen.
Nachfolgend ist die Gebäudereihe mit zwei denkbaren Hochhausstandorten dargestellt.
Möglicher Hochhausstandort Nord:
Möglicher Hochhausstandort Süd:
Querbezüge
Um Durchblicke und Sichtbezüge als wichtige Orientierungshilfe zwischen dem westlich der Gleisachse liegenden Quartier Neuhausplatz und dem Liebefeld Park zu ermöglichen, wird die Gebäudereihe an mehreren Stellen geöffnet.
Zwischen Neuhausplatz und Liebefeld-Park entsteht eine besonders grosse Lücke zwischen den Gebäuden und dort soll eine neue, attraktive und sichere Fuss- und Veloverbindung entstehen.
Raumkanten
Durch durchgehende, einheitliche Raumkanten wird die Gebäudereihe städtebaulich geordnet und die Überbauung erhält dadurch klare Orientierung und Halt bezüglich der Bahn und der Strasse.
Die östliche Raumkante liegt parallel zur Schwarzenburgstrasse. Die westliche Raumkante darf sich an der Schwarzenburgstrasse oder am geschwungenen Raum des Bahnareals bis maximal als Parallele entlang der Gleisachse orientieren. Massgebend ist dabei eine einheitliche Raumkante.
Raumkante Ost:
Raumkante West:
Nutzung
Im Areal wird ein Mix von unterschiedlichen Nutzungen angestrebt. Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Dienstleistung sind auf demselben Areal möglich. Am Auftakt des Liebefeld Parks, zwischen den Ortszentren Liebefeld und Neuhausplatz sowie dem Gemeindezentrum Köniz, pulsiert Urbanität.
Der Schwerpunkt der Nutzung liegt beim Wohnen: mit ähnlich grossen Anteilen an Klein-, Gross- und Familienwohnungen sowie mit preisgünstigem Wohnungsbau und Wohnungen im mittleren und oberen Preissegment soll dem Ziel einer hohen Durchmischung Rechnung getragen werden.
An Lagen mit hohen Personenfrequenzen und städtebaulichen Schlüssellagen sind im Erdgeschoss ausschliesslich Arbeitsnutzung mit Publikumsverkehr vorgesehen, wie Verkauf, Restauration, Frontoffice, Kindergarten und Kindertagesstätten, Quartierbüros, -werkstätten und ähnliches (sogenannt öffentlich zugängliche Nutzungen).
Bauträgerschaften
Ein Teil des Areals ist im Eigentum der Gemeinde. Dieses Land wird in geeignete Abschnitte aufgeteilt und für Entwicklung, Erstellung und Betrieb im Baurecht abgegeben. Nebst Pensionskassen, Versicherungen, Immobiliengesellschaften und Genossenschaften sollen auch Private die Möglichkeit haben, sich zu Baukonsortien zusammenzuschliessen und gemeinsam auf dem Gemeindeland Hochbauten zu realisieren.
Mittels solcher Konsortien sollen künftige Bewohner:innen und Gewerbetreibende Bauten in Auftrag geben können, die sie selber nutzen werden. Dadurch müssen sie keine Rendite Dritter finanzieren und die Erstellungskosten entsprechen den eigenen Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Eigentum stärkt die Identifikation mit dem Ort; die unterschiedlichen Menschen, die mit dem Ort verbunden sind, sollen ihn mitentwickeln und prägen. Die Gemeinde erhält einen Baurechtszins und trägt kein Risiko. Sie sucht geeignete institutionelle und private Bauträgerschaften über entsprechende Ausschreibungen.
Autoarme Siedlung
Das Areal Liebefeld Mitte wird aufgrund der sehr guten Lage und Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr als autoarme Siedlung erstellt (Autoarm bedeutet rund ein Abstellplatz pro fünf Wohnungen, inkl. Parkplätze für Besucher:innen). Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind in einer zusammenhängenden unterirdischen Einstellhalle unterzubringen. Oberirdisch dürfen nur eine minimale Anzahl Besuchs- und Kundenparkplätze erstellt werden.
In der Einstellhalle oder in der Nähe der Eingänge im EG müssen gut dimensionierte und sicher erreichbare Abstellplätze für Velos, Cargobikes und fahrzeugähnliche Geräte (Kickboards, Trottinetts, Kinderräder usw.) zur Verfügung stehen. Dies in genügender Anzahl (ein Abstellplatz pro Zimmer gilt als Minimum). Auch Lademöglichkeiten für e-Bikes und ergänzende Infrastrukturen sind bereitzustellen (Pumpstation, Veloreparatur u. ä.).
Nachhaltigkeit
Die Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt sind gleichermassen und umfassend in die Planung, Bau und Betrieb der neuen Überbauung miteinzubeziehen. Aus Sicht des Gemeinderats sollen deshalb mindestens die Anforderungen eines «ehemaligen» 2000-Watt-Areals (2022) erreicht werden.
Die Energiegesetzgebung und die Energielabels sind zurzeit in einer Umbruchphase und das bisher angestrebte Label 2000-Watt-Areal wurde 2023 aufgehoben. Adäquate integrale Anforderungen setzt die Zertifizierung als SNBS-Areal voraus. Die neue Überbauung hat deshalb die Anforderungen an den SNBS Standard zu erreichen. Für Gebäude, welche kein SNBS-Zertifikat vorliegt, ist der Grenzwert der gewichteten Gesamtenergieeffizienz gemäss Kantonaler Energieverordnung (KEnV) um 15 % zu unterschreiten.
Für die Ausgestaltung des öffentlichen Freiraums ergibt sich, nebst der bereits sehr grossen Nutzungsüberlagerung, eine grosse Bandbreite an klimatischen Anforderungen, welche für das Areal und das angrenzende Quartier zu erfüllen sind. Im Vorfeld der nachfolgenden qualitätssichernden Verfahren sind diesbezüglich wichtige Grundlagenexpertisen auszuarbeiten.
Zu eruieren sind zum Beispiel Massnahmen zur Sicherstellung der Frischluftzirkulation, für ein zielführendes Flächenmanagement (wasserdurchlässige / versickerungsfähige Beläge, Regenwassermanagement, Begrünungsbereiche, Beschattungsbereiche Sommer und Besonnungsbereiche Winter usw.). Dazu kommen notwendige Nachweise für eine ökologische (Hochstammbäume / Baumgruppen, Nektarpflanzen, sinnvolle Trittsteine zur Quartiervernetzung) und soziale Aufwertung des Quartiers (flexibel nutzbare und zielgruppenorientierte Zonierungen, Möblierung usw.).
Planungsverfahren und Instrumente
Damit die Planung Liebefeld Mitte umgesetzt werden kann, muss die baurechtliche Grundordnung für das Areal angepasst werden, bestehend aus Nutzungsplan (Stand öffentliche Mitwirkung) (PDF), besonderen Vorschriften zum Nutzungsplan (Stand öffentliche Mitwirkung) (PDF) und Baulinienplan (Stand öffentliche Mitwirkung) (PDF).
Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung wird in einem ordentlichen Verfahren nach Artikel 58ff des kantonalen Baugesetzes mit öffentlicher Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung, öffentlicher Auflage, Volksabstimmung und Genehmigung durch den Kanton durchgeführt.
Testplanung als Basis für die Nutzungsplanänderung
Um eine qualitativ hochwertige Entwicklung zu erreichen, hat die Gemeinde zusammen mit der BLS Netz AG im Jahr 2012 unter der Beteiligung verschiedener Architektenteams ein Testplanungsverfahren durchgeführt. Zur Sicherung der architektonischen und städtebaulichen Qualitäten sowie vertieften Überprüfungen wurde im Anschluss an die Testplanung das Ergebnis zu einem Richtprojekt weiterentwickelt und vom Beurteilungsgremium der Testplanung beschlossen.
Das Richtprojekt (PDF) formuliert Empfehlungen für die vorliegende Planung mit ihren Instrumenten:
- Bebauungs- und Erschliessungskonzept (BEK): Auf der Basis des Richtprojekts wurde das für die Gemeindeverwaltung verbindliche Bebauungs- und Erschliessungskonzept erstellt. Darin werden die Inhalte des Richtprojekts generalisiert und Aussagen zur Nutzungsart, zu städtebaulichen Rahmenbedingungen, zum Freiraum sowie zu den Erschliessungsgrundsätzen festgehalten. Die wichtigsten Inhalte der Zone mit Planungspflicht sind plausibilisiert und räumlich verortet. Das BEK Liebefeld Mitte zeigt die Nachweise auf, die im Rahmen nachfolgender qualitätssichernden Verfahren und der (Teil-)Überbauungsordnung zu erbringen sind, und dient der Gemeindeverwaltung und künftigen Gremien als Grundlage zur Beurteilung der Ergebnisse dieser qualitätssichernden Verfahren und der (Teil-)Überbauungsordnung. Die präzisen, verbindlichen Lagen der einzelnen Inhalte werden im Rahmen der (Teil-)Überbauungsordnung bestimmt. Das BEK wird durch den Gemeinderat beschlossen und ist für die Gemeindebehörden verbindlich, wird aber nicht durch den Kanton genehmigt.
- Nutzungsplanänderung: Der Nutzungsplan legt für das gesamte Gemeindegebiet die geltenden Bestimmungen des Baureglements parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich fest. Er weist der gesamten Gemeindefläche Nutzungszonen und besonderen Zonen sowie überlagernd besondere Bestimmungen und Bauklassen zu. Die hier vorliegende Nutzungsplanänderung definiert parzellenscharf die räumliche Ausdehnung des Geltungsbereichs der neuen Zone mit Planungspflicht ZPP 4/3 «Liebefeld Mitte» und weist den südlichen Bereich der alten Zone mit Planungspflicht 4/3 «Schwarzenburgstrasse ABM» einer Regelbauzone «gemischte Zone AW» zu.
- Besondere Vorschriften der Zone mit Planungspflicht ZPP 4/3 «Liebefeld Mitte»: Für alle Zonen mit Planungspflicht gemäss Nutzungsplan werden im Baureglement der Gemeinde besondere Vorschriften formuliert. Die neuen Vorschriften der Zone mit Planungspflicht ZPP 4/3 «Liebefeld Mitte» sichern die wichtigsten Inhalte von Testplanung, Richtprojekt und BEK grundeigentümerverbindlich. Konkret werden die zulässige Art und das Mass der Nutzung sowie die Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze definiert.
- Baulinienplanänderung: Der Baulinienplan legt grundeigentümerverbindlich Baulinien fest. Baulinien gehen den allgemeinen Abstandsvorschriften vor. In der vorliegenden Anpassung des Baulinienplans wird für die künftige Regelbauzone im Süden des Planungsperimeters eine Gestaltungsbaulinie erlassen, um die (heute bestehende) durchgehende Fassadenflucht entlang der Schwarzenburgstrasse zu sichern.
- Raumplanungsbericht: Der Raumplanungsbericht ist das zentrale Instrument, um Ablauf, Ziele und Abwägung der betroffenen Interessen und letztlich die Entscheide des gesamten Planungsprozesses transparent und nachvollziehbar darzulegen und dient der Planungsbehörde zur Qualitätssicherung der Planung, der Genehmigungsbehörde als wichtige Grundlage für die Beurteilung der Planung und allen Interessierten zur umfassenden Information.